Naturschutz-Gesetzesänderung: Haimbuchner für Beibehalt der Streichung der aufschiebenden Wirkung

Das oberösterreichische Naturschutzgesetz befindet sich unter kritischer Beobachtung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) nach der Streichung der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden im Jahr 2014. Diese damalige Gesetzesänderung, die eine Neuerung in der Beweislast für den Aufschub von positiven Naturschutzbescheiden mit sich brachte, wird nun auf die Verfassungskonformität überprüft. Konkret habe das Landesverwaltungsgericht…

  Weiterlesen